Integrationskräfte

Integrationskräfte nach §35a SGB VIII

Die Betreuung durch Integrationskräfte nach §35a SGB VIII ist ein ambulantes Leistungsangebot der Kinder- und Jugendhilfe und richtet sich an Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Beeinträchtigung.

Wenn Kinder und/oder Jugendliche bei der Bewältigung des Schulalltags vor Herausforderungen stehen, haben sie einen Anspruch auf Hilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und zum Erhalt einer angemessenen Schulbildung. Ziel hierbei ist es, die drohende Behinderung zu verhüten oder die vorhandene Behinderung zu mindern. Somit wird die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eröffnet. Hierbei wird der/die Schüler/in unterstützt, an der schulischen Bildung teilzunehmen. Die Unterstützung findet überwiegend in drer Schule statt. Ziel der Hilfe ist es, dem Kind/dem Jugendlichen eine selbstständige Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen.

Wer erhält Hilfe?

  • Kinder- und Jugendlche, die seelisch behindert oder davon bedroht sind
  • Kinder und Jugendliche mit einer „tiefgreifenden Entwicklungsstörung“ (vgl. ICD-10 F48.0-84.0)
  • Kinder und Jugendliche mit den Förderbedarfen Lernen, Motorik, Sprache o.ä.
  • Kinder und Jugendliche, die beim Schulbesuch auf eine persönliche Unterstützung angewiesen sind (um bspw. die klassenbezogenen Angebote der Lehrkräfte wahrnehmen zu können)
  • Kinder und Jugendliche mit (drohenden) sozial-emotionalen Einschränkungen
  • Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer (drohenden) emotional sozialen Störung in der gesellschaftlichen Teilhabe beeinträchtigt sind

Welche Ziele hat die Integration in der Schule?

  • Erziehung und Förderung der Selbstständigkeit
  • Integration der Schülerinnen in das soziale Umfeld
  • Verselbstständigung der betreuten Kinder und Jugendlichen
  • Gewährleistung der Teilahabe am Unterricht
  • Beratende Rückmeldung an die Lehrkraft bezüglich des Anspruchs und Umfand des Lernmaterials
  • Regelmäßige Reflexion der Förderpläne- und ziele (sofern vorhanden)


    Wie kann die Hilfe beantragt werden?
  • Die Unterstützung durch den Träger kann bei dem örtlich zuständigen Jugendamt von den betreffenden Eltern schriftlich per Antrag auf Eingliederungshilfen beantragt werden. Eine persönliche Kontaktaufnahme im Vorfeld mit dem Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes kann hilfreich sein. Die Familien können sich über den Zugangsweg bei dem Dienstleister Rundum Meisterservice Bildungsträger GmbH informieren.