ambulante Hilfen zur Erziehung

ambulante Hilfen zur Erziehung nach §30/31 SGB VIII
-individuelle Hilfe für Familien mit Kindern-

Bei den ambulanten Hilfen zur Erziehung handelt es sich um ein Leistungsangebot der Kinder- und Jugendhilfe, welche innerhalb von Familien mit Kindern tätig wird.

Im direkten Kontakt mit den Familien hilft sie Alltagsprobleme, krisenhafte Situationen und Konflikte zu lösen, sowie die alltäglichen Herausforderungen im Alltag mit Kindern zu bewältigen. Dabei wird Hilfe zur Selbsthilfe gegeben und die Eigenverantwortung der Familie gestärkt. Die Unterstützung für die Familien findet überwiegend im häuslichen Umfeld der Familie im Rahmen von Hausbesuchen statt. Ziel der Hilfe ist die Stärkung der innerfamiliären Ressourcen und Aktivierung der eigenen Fähigkeiten, damit die Familie ihren Alltag wieder eigenständig bewältigen kann.

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Dienstleisters Rundum Meisterservice Bildungsträger GmbH im Rahmen der Bildungsarbeit mit Erwachsenen und Jugendlichen kann eine besondere Expertise im Hinblick auf die (Wieder-) Eingliederung junger Menschen im Bereich Schule und Arbeitswelt angeboten werden. Insbesondere in diesem Bereich steht ein hohes Maß an fachlichen Kompetenzen und ein Netzwerk von Kooperationspartnern bereit.

Welche Hilfen bieten wir im Rahmen der ambulanten Hilfen zur Erziehung?

  • Wir beraten bzw. unterstützen in Krisen und Konfliktsituationen
  • Wir bieten Hilfe bei Erziehungs- und Schulschwierigkeiten sowie bei der Gesundheitspflege
  • wir geben Anleitung zur Haushaltsführung- und Planung
  • wir unterstützen im Umgang mit Ämtern, Behörden und Institutionen
  • wir helfen bei der Anbindung der Familien an vorhandene soziale Strukturen uvm.

Wer erhält Hilfe?
Entsprechend der Einordnung der Leistung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz bieten wir Hilfen im Rahmen des §27 ff SGBVIII an.

Diese beinhalten Erziehungsbeistandschaften nach § 30 SGB VIII, Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII und  Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gem. §35 SGB VIII.

  • Familien, die nicht oder kaum in der Lage sind ihre Alltagssituation zu bewältigen
  • Familien mit Beziehungs- und Kommunikationsstörungen
  • Familien in besonderen Krisen- und Konfliktsituationen
  • Kinder und Jugendliche bei Schulabstinenz oder auffälligem Schulverhalten#
  • Einelternfamilien
  • Jugendliche die im Rahmen der Verselbstständigung Unterstützung benötigen

Wie kann die Hilfe beantragt werden?
Die Unterstützung durch den Träger kann bei dem örtlich zuständigen Jugendamt schriftlich per Antrag auf Hilfe zur Erziehung beantragt werden. Eine persönliche Kontaktaufnahme im Vorfeld mit dem Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes kann hilfreich sein. Die Familien können sich über den Zugangsweg bei dem Dienstleister Rundum Meisterservice Bildungsträger GmbH informieren.