Ambulante Hilfen
-individuelle Hilfe für Familien mit Kindern-
Unser Angebot
Die Ambulanten Hilfen sind Leistungen im Rahmen der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe, die nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) erbracht werden. Dazu zählen:
- Erziehungsbeistandschaft (EBS) (§30 SGB VIII)
für Kinder und Jugendliche - Betreuungsweisung (§30 SGB VIII)
für straffällige Jugendliche, die durch Gericht die Auflage erhalten haben,
mit einem Betreuungshelfer zusammen zu arbeiten - Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) (§31 SGB VIII)
für Erziehungsberechtigte mit Kindern und Jugendlichen in ihrem
Haushalt oder Bezugspersonen - Hilfe für junge Volljährige (HJV)/Nachbetreuung (§41 SGB VIII)
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender)
seelischer Behinderung (u.a. Schulbegleitung, I-Kraft) (§35a SGB VIII)
> weitere Infos zum Bereich Integrationskräfte finden Sie hier :
https://www.jobschleuse.de/integrationskraefte/
Wie wir arbeiten
Uns ist es sehr wichtig, dass die Adressat*innen sich rundum wohlfühlen. Unsere Arbeit kann nur gelingen, wenn gegenseitiges Vertrauen gegeben ist. Daher arbeiten wir auch sehr niedrigschwellig. Die Zusammenarbeit findet nicht nur in unseren Räumen statt, sondern flexibel in jeglichem geschützten Rahmen, wie beispielsweise auch im Zuhause unserer Adressat*innen.
Zeitlich finden wir auch immer einen Weg in den Austausch zu kommen, da wir flexible Arbeitszeiten haben.
Zusammengefasst ist uns u.a. Folgendes wichtig:
- geschützter Rahmen
- Kommunikation und Transparenz
- Zusammenarbeit auf Augenhöhe
- zeitliche und räumliche Flexibilität
- Beschwerdemanagement
Wir führen Einzel- und Familiengespräche, begleiten zur Schule,
zu Behörden/Ämtern und anderen Terminen. Wir unterstützen bei Antragstellungen.
Netzwerk und Kooperationen
Da unsere Arbeit so vielfältig ist wie unsere Adressat*innen, pflegen wir viele Kontakte und greifen gerne auf unsere Netzwerke und Kooperationspartner zurück. So haben oder finden wir für jedes Anliegen eine Anlaufstelle und begleiten auch gerne dorthin. Unsere Adressat*innen sollen lernen, dass ein Unterstützungsbedarf nicht per se negativ ist und es immer Möglichkeiten gibt.
Unser Team
Unser Team setzt sich aus weiblichen und männlichen Fachkräften aus unterschiedlichen pädagogischen Bereichen zusammen. Wir bilden uns ständig fort und haben verschiedene Schwerpunkte in der Arbeit.
Wir bieten eine rundum professionelle aufsuchende Betreuung und Beratung für Familien und deren familiäres System. Unsere Arbeit ist immer transparent und offen zugänglich.
Für unser Team gilt: Wir sind kommunikativ und können gut in Kontakt gehen, sind loyal und verlässlich. Wir behalten immer den Überblick, strukturieren und halten Grenzen ein. Wir haben alles, was es braucht.
Wir sind offen für alle Menschen die Unterstützung in erzieherischen Angelegenheiten und allen im Vorfeld genannten Bereichen suchen oder benötigen – unabhängig von deren Fähigkeiten, Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Sexualität oder Einschränkungen, wie bspw. körperlichen oder geistigen Behinderungen.
Wer wir sind
Janine Bauermann
Master of Education/
B. A. Soziale Arbeit
– EBS, SPFH, I-Kraft, HJV –
Steffen Jäger
B.A. Erziehungs- und Bildungswissenschaften
– EBS, SPFH, Betreuungsweisung, HJV –
Angelina Witt
B.A. Soziologie
– EBS, SPFH, Betreuungsweisung, HJV –
– Fallkoordination/Anfragen –
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Vertrauensperson
Francine Destickere
Kontakt: post@jobschleuse.de
Unsere Werte
Wir wollen Eigenständigkeit fördern, zum selbst bestimmten Handeln anleiten, zeigen, wie man nachhaltige Entscheidungen treffen und Verantwortung übernehmen kann. Dabei schauen wir nach persönlichen Zielen und helfen diese zu erreichen.
Unsere Adressat*innen haben das Recht partizipativ am Unterstützungsprozess teilzunehmen und sollen diesen aktiv mitgestalten. Damit dies gelingt, beinhaltet unsere Begleitung vollständige Einsicht in unsere Arbeit und Arbeitsweisen.
Dieses Recht und viele weitere besitzen neben den erwachsenen Adressat*innen insbesondere auch die im Kindesalter.
Wir als Träger verpflichten uns zur Wahrung der auf der UN-Kinderrechtskonvention beschlossenen Kinderrechte.
Unsere Haltung:
Wir glauben, dass jeder Mensch jegliche Situationen im Leben meistern kann. Wir glauben jedoch auch, dass dies in einer Gesellschaft für jeden Menschen immer nur gemeinsam gelingt.
Die Gründe für einen Unterstützungsbedarf sind sehr individuell. Über die Art und den Umfang entscheidet das Jugendamt und wendet sich im Bedarfsfall an uns als Träger, der die Unterstützung dann mit der passenden Fachkraft umsetzt. Gerne können Sie sich zur Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt oder zur Antragstellung aber auch zuvor an uns wenden.